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   LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11   

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LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11 (https://dejure.org/2012,19766)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11 (https://dejure.org/2012,19766)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 14 Sa 1275/11 (https://dejure.org/2012,19766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abfindung, Aufhebungsvertrag, betriebsbedingte Kündigung, Bezugnahmeklausel, betriebliche Übung, einfache Differenzierungsklausel, Gleichheitssatz, negative Koalitionsfreiheit, Regelungslücke, Tarifbindung, Tarifsozialplan, Sanierungstarifvertrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG
    Abfindung, Aufhebungsvertrag, betriebsbedingte Kündigung, Bezugnahmeklausel, betriebliche Übung, einfache Differenzierungsklausel, Gleichheitssatz, negative Koalitionsfreiheit, Regelungslücke, Tarifbindung, Tarifsozialplan, Sanierungstarifvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit durch Gewährung höherer und/oder zusätzlicher Abfindungsansprüche an Gewerkschaftsmitglieder; Auslegung eines Sanierungstarifvertrages hinsichtlich der Erstattung von Sanierungsbeiträgen im Falle betriebsbedingter ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit durch Gewährung höherer und/oder zusätzlicher Abfindungsansprüche an Gewerkschaftsmitglieder; Auslegung eines Sanierungstarifvertrages hinsichtlich der Erstattung von Sanierungsbeiträgen im Falle betriebsbedingter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
    Insbesondere bezweckt eine arbeitsvertragliche Verweisung auf einen Tarifvertrag nicht, dem Arbeitnehmer in Bezug auf den Tarifvertrag den Status eines Mitglieds der tarifschließenden Gewerkschaft einzuräumen (vgl. BAG, 9. Mai 2007, 4 AZR 275/06, NZA 2007, 1439, ; 18. März 2009, 4 AZR 64/08, NZA 2009, 1028, 1031 f.).

    Die Arbeitsvertragsparteien haben mit der Bezugnahmeklausel geregelt, was sie regeln wollten: Die Anwendung der Tarifnormen - mit all ihren Voraussetzungen - im Arbeitsverhältnis (Kamanabrou, Anm. zu BAG AP TVG § 3 Nr. 41).

    Bei einer solchen Vereinbarung sind Leistungen eingeschlossen, die nach einer einfachen Differenzierungsklausel nur Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten sind, wobei an der Zulässigkeit und Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung keine Zweifel bestehen (vgl. BAG, 18. März 2009, 4 AZR 64/08, NZA 2009, 1028 ; 23. März 2011, 4 AZR 366/09, NZA 2011, 920 ).

    Sie entfaltet keine Drittwirkung in dem Sinne, dass das Vertragsverhalten einer tarifgebundenen Arbeitsvertragspartei gegenüber Dritten im Tarifvertrag unmittelbar oder mittelbar geregelt werden soll (vgl. BAG, 18. März 2009, 4 AZR 64/08, NZA 2009, 1028 ).

    cc) Unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag möglicherweise grundsätzlich geeignet sein muss, alle Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich zu regeln (vgl. dazu: BAG, 18. März 2009, 4 AZR 64/08, NZA 2009, 1028 ), ist demnach stets zu prüfen, ob eine einfache Differenzierungsklausel im Verhältnis zu einem von Rechts wegen schützenswert verfolgten Ziel einen unverhältnismäßigen, zwangähnlichen Druck ausübt, das Recht darauf, einer Koalition fernzubleiben, aufzugeben (vgl. BAG, a. a. O., 1035).

    Die konkrete einzelvertragliche Durchführung eines nicht normativ an einen Tarifvertrag gebundenen Arbeitsverhältnisses entscheidet nicht darüber, ob eine Tarifnorm verfassungswidrig ist oder nicht (vgl. BAG, 18. März 2009, 4 AZR 64/08, NZA 2009, 1028, ).

    Es kommt lediglich darauf an, ob der Tarifvertrag ohne die unwirksame Regelung noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung darstellt (vgl. BAG, 9. Mai 2007, 4 AZR 275/06, NZA 2007, 1439 ; 18. März 2009, 4 AZR 64/08, NZA 2009, 1028 ).

    In einem solchen Fall besteht für den Arbeitnehmer, der zu Unrecht benachteiligt wurde bei der Gewährung von Abfindungsleistungen, nicht die Möglichkeit, gegebenenfalls wie im Falle einer Sonderzahlung durch einen Beitritt zur Gewerkschaft sich für die Zukunft tarifliche Leistungen zu sichern (so im Fall BAG, 18. März 2009, 4 AZR 64/08, NZA 2009, 1028).

    Angesichts der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur grundsätzlichen Zulässigkeit einfacher Differenzierungsklauseln (vgl. BAG, 18, März 2009, NZA 2009, 1028) konnten die vom Sozial-TV bevorzugten Gewerkschaftsmitglieder von der Gültigkeit dieses Tarifvertrags ausgehen und mussten nicht mit einer rückwirkenden Erstattungspflicht rechnen.

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
    Insoweit bestand entgegen der Ansicht der Beklagten eine dynamische Bezugnahme auf künftige Tarifverträge (vgl. BAG, 9. Mai 2007, 4 AZR 275/06, NZA 2007, 1439 ; 24. September 2008, 6 AZR 76/07, NZA 2009, 154 ).

    Insbesondere bezweckt eine arbeitsvertragliche Verweisung auf einen Tarifvertrag nicht, dem Arbeitnehmer in Bezug auf den Tarifvertrag den Status eines Mitglieds der tarifschließenden Gewerkschaft einzuräumen (vgl. BAG, 9. Mai 2007, 4 AZR 275/06, NZA 2007, 1439, ; 18. März 2009, 4 AZR 64/08, NZA 2009, 1028, 1031 f.).

    Eine Stichtagsregelung, wonach einem Arbeitnehmer, der nach diesem Stichtag erst der zuständigen Gewerkschaft beitritt, ein Anspruch nicht zuteilwird, führt zu einem allein aus organisationspolitischen Gründen erfolgenden und damit unzulässigen Eingriff in die Rechtslage, denn ihm wird der wesentliche Ertrag eines Gewerkschaftsbeitritts, die Teilhabe an den von seiner Gewerkschaft für die bei ihr organisierten Arbeitnehmer erreichten Verhandlungsergebnisse verwehrt, worin eine Beeinträchtigung der positiven Koalitionsfreiheit gesehen werden kann (vgl. BAG, 9. Mai 2007, 4 AZR 275/06, NZA 2007, 1439 ).

    Es kommt lediglich darauf an, ob der Tarifvertrag ohne die unwirksame Regelung noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung darstellt (vgl. BAG, 9. Mai 2007, 4 AZR 275/06, NZA 2007, 1439 ; 18. März 2009, 4 AZR 64/08, NZA 2009, 1028 ).

    Es kann nicht darauf ankommen, ob wie in einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (vgl. BAG, 9. Mai 2007, 4 AZR 275/06, NZA 2007, 1439) die unzulässige Differenzierung in einem Satz der aus mehreren Sätzen bestehenden tariflichen Bestimmung enthalten ist oder ob diese wie hier nur in einem Satzteil einer tariflichen Bestimmung enthalten ist.

    Vielmehr wird durch die Absicht der Tarifvertragsparteien, auch diesen in die Zukunft gerichteten Anspruch nur den Beschäftigten, die bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Gewerkschaftsmitglied sind, vorzubehalten, wie bei einer Stichtagsregelung in unzulässiger Weise dem Arbeitnehmer der wesentliche Ertrag seines Gewerkschaftsbeitritts verwehrt (vgl. BAG, 9. Mai 2007, 4 AZR 275/06, NZA 2007, 1439 ).

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
    Im Übrigen wird angenommen, dass die benachteiligten Arbeitnehmer für zurückliegende Zeiten einen Anspruch auf den ihn vorenthaltenen Zuschuss haben, wenn der Arbeitgeber nicht sichergestellt hat, dass seine Rückforderungsansprüche gegen diejenigen Arbeitnehmer, denen er den Zuschuss gewährt hat, nicht verfallen und wenn ihm bewusst war, dass die Zuschussregelung möglicherweise insgesamt unwirksam ist (vgl. BAG, Urt. v. 10. November 2011, 6 AZR 148/09, NZA 2012, 161 m. w. N.).

    Nur so kann der Tarifvertrag seiner Aufgabe gerecht werden und den Individualparteien beiderseits Planungssicherheit (vgl. BAG, 10. November 2011, 6 AZR 148/09, NZA 2012, 161 ).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
    Ein von einer Regelung oder Maßnahme ausgehender bloßer Anreiz zum Beitritt erfüllt diese Voraussetzung nicht (vgl. BVerfG, 3. Juli 2000, 1 BvR 945/00, NZA 2000, 947 ; 11. Juli 2006, 1 BvL 4/00, NZA 2007, 42 ).

    Ein gewisser mittelbarer Druck ist gerechtfertigt, solange er nicht so erheblich wird, dass er einen faktischen Zwang zum Beitritt begründet (vgl. BVerfG, 11. Juli 2006, BvL 4/00, NZA 2007, 42 ; Kocher, NZA 2009, 119 ).

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 895/07

    Versorgungs-TV - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
    a) Ob die Tarifvertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unmittelbar (so: BAG, 4. April 2000, 3 AZR 729/98, NZA 2002, 917 ) oder nur mittelbar gebunden sind (so: BAG, 8 Dezember 2011, 6 AZR 319/09, NZA 2012, 275 ), kann offen bleiben, weil für den Prüfungsmaßstab die dogmatische Herleitung ohne Bedeutung ist (vgl. BAG, 22. Dezember 2009, 3 AZR 895/07, NZA 2010, 521 ; 21. September 2010, 9 AZR 442/09, AP GG Art. 3 Nr. 323; hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes ebenso: BAG, 27. Mai 2004, 6 AZR 129/03, NZA 2004, 1399 ).

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz setzt danach voraus, dass die Tarifvertragsparteien bei der Aufstellung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten außer Acht lassen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung berücksichtigt werden müssen (vgl. BAG, 22. Dezember 2009, a. a. O.; 21. September 2010, a. a. O.; 8. Dezember 2011, a. a. O.).

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 442/09

    Tarifliches Wegegeld - Besitzstand - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
    a) Ob die Tarifvertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unmittelbar (so: BAG, 4. April 2000, 3 AZR 729/98, NZA 2002, 917 ) oder nur mittelbar gebunden sind (so: BAG, 8 Dezember 2011, 6 AZR 319/09, NZA 2012, 275 ), kann offen bleiben, weil für den Prüfungsmaßstab die dogmatische Herleitung ohne Bedeutung ist (vgl. BAG, 22. Dezember 2009, 3 AZR 895/07, NZA 2010, 521 ; 21. September 2010, 9 AZR 442/09, AP GG Art. 3 Nr. 323; hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes ebenso: BAG, 27. Mai 2004, 6 AZR 129/03, NZA 2004, 1399 ).

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz setzt danach voraus, dass die Tarifvertragsparteien bei der Aufstellung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten außer Acht lassen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung berücksichtigt werden müssen (vgl. BAG, 22. Dezember 2009, a. a. O.; 21. September 2010, a. a. O.; 8. Dezember 2011, a. a. O.).

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
    Bei einer solchen Vereinbarung sind Leistungen eingeschlossen, die nach einer einfachen Differenzierungsklausel nur Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten sind, wobei an der Zulässigkeit und Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung keine Zweifel bestehen (vgl. BAG, 18. März 2009, 4 AZR 64/08, NZA 2009, 1028 ; 23. März 2011, 4 AZR 366/09, NZA 2011, 920 ).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
    Wie auch bei anderen Grundrechten (vgl. zur Art. 5 Abs. 1 GG: BVerfG, 26. Februar 1969, 1 BvR 619/63, NJW 1969, 1161 ) reicht ein wirtschaftlicher Druck für eine unzulässige Grundrechtsbeeinträchtigung.
  • BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00

    Keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit durch die Nachwirkungsanordnung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
    Ein von einer Regelung oder Maßnahme ausgehender bloßer Anreiz zum Beitritt erfüllt diese Voraussetzung nicht (vgl. BVerfG, 3. Juli 2000, 1 BvR 945/00, NZA 2000, 947 ; 11. Juli 2006, 1 BvL 4/00, NZA 2007, 42 ).
  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
    Vielmehr prüft das Bundesverfassungsgericht, wenn auch im Ergebnis ohne Erfolg für den jeweiligen Verfassungsbeschwerdeführer, ob der von einer Norm ausgehende mittelbare Druck einen gegebenenfalls unzulässigen Zwang zum Beitritt zu einer Koalition enthält (vgl. BVerfG, 18. Juli 2000, 1 BvR 948/00, NZA 2000, 948, >948 f.>; 29. Dezember 2004, 1 BvR 2383/03 u. a., NZA 2005, 153 ;.).
  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2007 - 5 Sa 914/07

    Verstoß einfacher Differenzierungsklauseln in einem Tarifvertrag gegen die

  • BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87

    Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90

    Teilzeitbeschäftigte Lehrer; Ausschlußfrist

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 688/99

    Tarifgebundenheit durch rückwirkenden Gewerkschaftsbeitritt

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08

    Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 392/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

  • ArbG Rheine, 20.05.2015 - 5 Ca 673/15

    Sanierungstarifvertrag, Arbeitnehmerbeitrag, Verzichtszeitraum

    Im Hinblick auf eine eindeutige, rechtssichere Handhabung, wann im Falle des Ausscheidens eines Arbeitnehmers ihm sein Sanierungsbeitrag zu erstatten ist, war eine klare Unterscheidung zwischen betriebsbedingten Kündigungen und anderen Ausscheidungsgründen eine vernünftige, sachgerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2012, 14 Sa 1275/11, Rn. 114, juris).

    Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte verpflichtet die Arbeitsgerichte dazu, solchen Tarifverträgen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheits- und sachwidrigen Differenzierungen führen und deshalb Art. 3 GG verletzten (LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2012, 14 Sa 1275/11, Rn. 118, juris).

    Jedenfalls haben die Tarifvertragsparteien bei der Aufstellung tariflicher Vorschriften nicht tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten außer Acht gelassen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung berücksichtigt werden müssen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2012, 14 Sa 1275/11, Rn. 118, juris).

  • ArbG München, 20.12.2012 - 3 Ca 8890/12

    Ungleichbehandlung von Nichtgewerkschaftsmitgliedern bei Betriebsänderung

    Auf diesen Aspekt hat etwas das LAG Hamm in seiner Entscheidung vom 12.06.2012 (14 Sa 1275/11) hingewiesen und ausgeführt, es scheine jedenfalls zweifelhaft, dass Sanierungsbeiträge von Nichtorganisierten für deutliche finanzielle Vorteile von Organisierten herangezogen werden könnten.

    Die ungleiche Behandlung kann im vorliegenden Fall nur durch eine derartige Anpassung nach oben beseitigt werden (so ausdrücklich LAG Hamm vom 12.06.2012, 14 Sa 1275/11; andere Auffassung allerdings Sächsisches LAG vom 10.03.2011, 6 Sa 324/10).

  • LAG München, 27.03.2014 - 3 Sa 106/13

    Abfindung, Transferentgelt, Stichtagsregelung hinsichtlich der

    Denn Sinn und Zweck einer arbeitsvertraglichen Einbeziehung der Tarifverträge ist die Anwendung der Tarifnormen mit all ihren Voraussetzungen im Arbeitsverhältnis, und nicht, dem Arbeitnehmer in Bezug auf den Tarifvertrag den Status eines Mitglieds der tarifschließenden Gewerkschaft einzuräumen (vgl. BAG, Urteil vom 09.05.2007 - 4 ARZ 275/06 -, Rn. 28, NZA 2007, 1439 f.; Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 -, Rn. 30, NZA 2009, 1028 ; Urteil vom 22.09.2010 - 4 AZR 117/09 -, Rn. 24, AP GG Art. 9 Nr. 144; LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11 -, BeckRS 2012, 72518 unter II. 3. der Gründe).
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